Krankengymnastik
Sie ist eine Maßnahme zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im körperlichen Bereich. Es werden gegebenenfalls Ersatzfunktionen geschult bei nicht rückbildungsfähigen Störungen. Dabei werden spezielle Techniken und dosierte Bewegungen angewendet. Voraussetzung für eine effektive Behandlung ist ein krankengymnastischer Befund, der auf die Krankheit und die Person bezogen ist. Krankengymnastik ist eine nebenwirkungsfreie Alternative zu Medikamenten, die auch prophylaktisch eingesetzt werden kann.
Anwendungsbereiche
- Störungen des Haltungs– und Bewegungsapparates
- Kreislauf- und Lungenfunktionstraining
- Kontrakturenprophylaxe
- Rehabilitation bei neurologischen Störungen, z. B. Schlaganfall
- Rehabilitation bei unfallchirurgischen Fällen, z. B. Frakturen, OP
- Geburtsvorbereitung und Rückbildung
- Sportmedizin